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Helmpflicht Drucken E-Mail
Berichte - allgemeine Berichte
Geschrieben von Quincy   
Sonntag, 26 Februar 2006

Seit dem 21. Dezember 2005 gibt es durch den kurzfristigen Beschluß des Bundesrates eine gesetzliche Helmpflicht. "Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen." So weit die 40. Verordnung zur Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften vom 21. Dezember 2005, die ab sofort in Kraft tritt. Damit sind die Fahrer von Quads und ATV den Roller- und Motorradfahrern gleichgestellt.

 

In Österreich besteht seit Oktober 2002 für alle vierrädrigen Kraftfahrzeuge mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h, die insbesondere durch Lenkstange, Bedienungs- und Anzeigeelemente sowie Sitzbank Charakterzüge eines Kraftrades aufweisen, also auch für alle Quads und ATVs unabhängig vom Hubraum Helmpflicht, analog zu Trikes und Beiwagengespannen.

 

Quelle :

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Quad

 

Letzte Aktualisierung ( Sonntag, 24 Dezember 2006 )
 
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